Verlängerung des 1. Kyoto-Protokolls (1997 bis 2012) bis 2020
Im Pariser Abkommen einigten sich die Staaten, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf unter 2° Grad zu begrenzen.
Geltungsbeginn 2020
Seit 2016 in Kraft (Hinterlegung entsprechender Ratifizierungsurkunden in New York)
Die teilnehmenden Länder haben bereits umfassende nationale Klimaschutzpläne (INDC) vorgelegt, welche den Weg zur Erreichung des Ziels vorgeben.
Zur Transparenz der Weiterentwicklung werden
Unterzeichnung des Pariser Abkommen durch 175 Staaten
Das Gemeinschaftsrecht geht den nationalen Rechtsvorschriften unbeschadet von deren Rangstufe in der nationalen Rechtsordnung vor. Im Fall einer Verletzung von EU-Rechtsvorgaben durch nationale Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates besteht die Möglichkeit zu einem Vertragsverletzungsverfahren.
In Form von Richtlinien werden seitens der EU Rahmenbedingungen und Maßnahmen für die Bereiche Energieeffizienz, Energieversorgung und Energiesteuer vorgegeben, die von den EU Mitgliedstaaten in nationales Recht übernommen werden müssen. EU-Verordnungen gelten direkt für EU-Bürger und bedürfen keiner weiteren nationalen Umsetzung.
In der EU Strategie 2020 sollen die EU-Ziele 20-20-20 nochmals festgeschrieben bzw. vorangetrieben werden.
Die EU Energiepolitik ist deutlich der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Endenergieverbrauchs und der Sicherung der Energieversorgung gewidmet. So wurden im EU Klima- und Energiepaket folgende Ziele festgelegt:
Zur Erreichung dieses Ziels müssen im Emissionshandelssektor (ETS – Emissions Trading System) die Treibhausgase um 21% gegenüber 2005 reduziert werden, in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels (NON-ETS) wie Verkehr, Raumwärme, Landwirtschaft und Abfall um 10% gegenüber 2005 bis 2020. Die Aufteilung auf die Mitgliedstaaten erfolgte in der EU Entscheidung über die Aufteilung zur Reduktion von THG-Emissionen ("Effort-Sharing-Decision). Für Österreich bedeutet dies eine Reduktion von – 16% im Non-ETS Sektor. Für 2020 ist ein Zielwert von 48,8 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent festgelegt.
Hinsichtlich des Anteils an Erneuerbaren Energien wurde für Österreich 34% festgelegt, im Verkehrssektor von 10%. Das Zeil für die Senkung des Energieverbrauchs wurde EU-weit mit 20% festgelegt, eine nationale Vorgabe wurde in diesem Bereich nicht vorgesehen.
Aufbauend auf dem Klimapaket 2020 verfolgt die EU bis 2030 drei Hauptziele:
Mitteilung der EK über den Rahmen der Klima- und Energiepolitik bis 2030 (pdf)
IWO-Erläuterungen über den Rahmen der Klima- und Energiepolitik bis 2030 (pdf)
Das oberste Ziel der Europäischen Klimapolitik ist die Einhaltung des 2°C-Ziels, welches mit dem Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 beschlossen wurde.
Aus ihrem Fahrplan für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft geht Folgendes hervor: